DiGA (Digitale Gesundheitsanwendung)
Die „App auf Rezept“: ein geprüftes digitales Medizinprodukt, das Ärzte verordnen und gesetzliche Krankenkassen erstatten.
Eine Digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) ist ein Medizinprodukt niedriger Risikoklasse, dessen Hauptfunktion wesentlich auf digitalen Technologien beruht und das Patienten bei der Erkennung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten unterstützt. Grundlage ist das Digitale-Versorgung-Gesetz von 2019 mit dem Leistungsanspruch der Versicherten in § 33a SGB V. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) prüft Anwendungen in einem Fast-Track-Verfahren und führt das offizielle DiGA-Verzeichnis. Gelistete Anwendungen können von Ärzten und Psychotherapeuten verordnet werden; die Kosten trägt die gesetzliche Krankenversicherung.
Für DiGA-Hersteller ist die Listung nur die halbe Distribution. Verordnungszahlen entstehen dort, wo Ärzte die Anwendung kennen und Patienten sie aktiv finden – Versicherte können eine DiGA bei nachgewiesener Indikation auch direkt bei ihrer Krankenkasse beantragen. Digitale Sichtbarkeit ist damit ein direkter Umsatztreiber, nicht Begleitkommunikation.
Vom Fast-Track ins Verzeichnis
Das BfArM entscheidet innerhalb von drei Monaten über die Aufnahme. Hersteller, die positive Versorgungseffekte bereits belegen können, werden endgültig gelistet; alternativ ist eine vorläufige Aufnahme zur Erprobung möglich, in der der Nachweis nachgeliefert wird. Anforderungen an Datenschutz, Informationssicherheit, Interoperabilität und Qualität werden in jedem Fall geprüft. Diese Prüfung ist zugleich ein Marketing-Asset: Eine DiGA-Listung ist ein staatlich verifiziertes Vertrauenssignal, das kaum ein anderes Digital-Health-Produkt vorweisen kann.
Was bedeutet das für SEO und Sichtbarkeit?
- Zwei Zielgruppen, zwei Content-Strecken: Patienten suchen nach Indikationen und Alltagsfragen, Verordner nach Evidenz und Verordnungspraxis. Beide Suchräume brauchen eigene Inhalte.
- Der Wettbewerb ist nicht die andere DiGA: Auf Indikations-Keywords ranken Kliniken, Krankenkassen und Gesundheitsportale. Ohne systematisch aufgebaute Themenautorität bleibt eine DiGA-Domain unsichtbar.
- Werbung bleibt reguliert: DiGA sind Medizinprodukte – produktbezogene Aussagen unterliegen dem Heilmittelwerbegesetz und müssen sich im Rahmen von Zweckbestimmung und Studienlage bewegen.
Wie DiGA- und Digital-Health-Anbieter beide Suchräume systematisch besetzen, zeigt unsere Leistungsseite zu SEO für Digital Health & Apps. Welche Anwendungen aktuell gelistet sind, zeigt das DiGA-Verzeichnis des BfArM.
Was ist eine DiGA in einem Satz?
Ein geprüftes digitales Medizinprodukt – meist eine App oder Webanwendung –, das Ärzte und Psychotherapeuten auf Rezept verordnen können und dessen Kosten die gesetzliche Krankenkasse trägt.
Wie kommt eine Anwendung ins DiGA-Verzeichnis?
Über das Fast-Track-Verfahren des BfArM: Der Hersteller weist Sicherheit, Datenschutz, Qualität und positive Versorgungseffekte nach; das BfArM entscheidet innerhalb von drei Monaten. Möglich ist auch eine vorläufige Aufnahme zur Erprobung.
Wer verordnet eine DiGA – und wer bezahlt sie?
Ärzte und Psychotherapeuten verordnen, die gesetzlichen Krankenkassen erstatten. Versicherte können eine DiGA bei nachgewiesener Indikation auch direkt bei ihrer Kasse beantragen – ein Weg, der ohne Sichtbarkeit beim Patienten kaum genutzt wird.
Dürfen DiGA beworben werden?
Ja – aber im Rahmen des Heilmittelwerbegesetzes und der Zweckbestimmung: keine Wirkversprechen über die nachgewiesenen Effekte hinaus, keine irreführenden Aussagen. Aufklärender Indikations-Content ist der sichere Raum.
In der Wachstumsanalyse zeigen wir, was er für Ihr Unternehmen bedeutet.
